Michele Piccolin
Strafmündigkeit ab 14 Jahren: Wenn Alter nicht gleich Reife ist
Jugendliche können ab einem Alter von 14 Jahren für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden – dies natürlich nur, wenn sie zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig waren. Eine Überprüfung ist laut dem forensischen Psychologen Michele Piccolin aber komplex.
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